AGBs der do&be TRAINING GmbH
1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der do&be TRAINING GmbH den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Teilnahmevertrag kommt durch Annahme der do&be TRAINING GmbH in Form einer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte den darauf ausgewiesenen Betrag spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Eine Buchung innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmepreises unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Veranstaltungsbeschreibungen der do&be TRAINING GmbH, sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsänderungen
Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der do&be TRAINING GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt
Es besteht vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit von der Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Rücktrittserklärung schriftlich bei der do&be TRAINING GmbH eingegangen ist. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:
bis 45. Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten;
bis 30. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%
Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
Bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtpreises;
Bis zum 2. Tag vor Seminarbeginn: 80 % des Gesamtpreises;
Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises.
6 Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung der do&be TRAINING GmbH möglich. Bei bestätigter Umbuchung werden die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 25,00 berechnet. do&be TRAINING GmbH kann der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung) nicht in Anspruch genommen, so behält die do&be TRAINING GmbH den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es liegt im Ermessen der do&be TRAINING GmbH, für einzeln ausgefallene Leistungen eine Erstattung des Gesamtpreises zu gewähren.
8. Rücktritt vom Vertrag
Die do&be TRAINING GmbH ist berechtigt, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Der eingezahlte Gesamtpreis wird unverzüglich zurückerstattet. Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen kann die do&be TRAINING GmbH auch kurzfristig (bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn) vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindert. In jedem Fall ist die do&be TRAINING GmbH verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die do&be TRAINING GmbH den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Gesamtpreis unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag aus vorgenannten Gründen nach Veranstaltungsbeginn gekündigt, so kann die do&be TRAINING GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung der do&be TRAINING GmbH
Die do&be TRAINING GmbH haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Bei Veranstaltungen die in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet die do&be TRAINING GmbH nicht in Fällen von: Unfall und Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Kunden.
Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen sind der do&be TRAINING GmbH im Voraus mitzuteilen. Zur Vermeidung möglicher Gefahren und Risiken, verpflichten sich alle Teilnehmer, den Hinweisen und Anweisungen der Trainer uneingeschränkt zu folgen. Die Haftung infolge Nichtbeachtung von Anweisungen der Trainer, ist somit, soweit gesetzlich zugelassen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Die do&be TRAINING GmbH weißt ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen (Klettern, Wassersport, Bergwanderungen etc.) stets einem besonderen Risiko unterliegen. Die fachtechnische Verantwortung liegt während der Veranstaltungen bei der do&be TRAINING GmbH. Die Allgemeine Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuungspersonen.
11. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stockach, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Stand: 10/2008